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Das Eheprojekt der Schumanns

Ort: Zürich

Der Komponist Robert Schumann und die Pianistin Clara Wieck wurden 1835 zum Liebespaar und hatten einen schwierigen Start zusammen. Claras Vater Friedrich Wieck unternahm alles, um den Kontakt zwischen den frisch Verliebten zu unterbinden. Im August 1837 verloben sich Robert und Clara heimlich. In einem Brief an Claras Vater bat Schumann um die Hand der Tochter. In einem anschliessenden Gespräch schloss Friedrich eine Heirat aus.
1838 vollendete Schubert seine Kreisleriana, die er ursprünglich Clara Wieck widmen wollte. Weil er eine Eskalation der Streitigkeiten mit Friedrich Wieck befürchtete, sah Robert Schumann jedoch davon ab.
Im September 1839 versuchte das Liebespaar die hoffnungslos erscheinende Situation mit einer Klage vor Gericht zu beenden, die darauf gerichtet war, dass entweder Claras Vater der Ehe zustimmen oder von Amtes wegen eine Einwilligung herbeigeführt werden sollte.
Bereits ab dem 16. Juli 1840 richteten Robert und Clara ihre erste gemeinsame Wohnung ein, in der sie ihre gesamte Leipziger Zeit verbrachten. Zwei Wochen später erteilte das Gericht die Heiratserlaubnis. Am 12. September, einen Tag vor Clara Wiecks 21. Geburtstag, feierte das Paar dann seine Hochzeit. Am Vorabend der Hochzeit überreichte Robert seiner Clara ein opulent ausgestattetes Exemplar des Erstdrucks der Myrthen
Schumann wollte einerseits, dass Clara weniger ihrer Konzerttätigkeit nachging, bestärkte sie jedoch andererseits im eigenen Komponieren. So veröffentlichte das Ehepaar 1841 den Liebesfrühling op. 37, ohne dass die Autorschaft der einzelnen Lieder offenbart wurde.

Liebesfrühling op. 37 sowie Myrthen op. 25 sind zwei Werke mit spannendem Background. So spannend und so schön, dass wir es kaum erwarten können, die beiden Werke beim letzten Liederabend dieser Saison, am 6. Mai 2019, zu hören.

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